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LSG Bayern Beschluss v. - L 2 SF 292/16 AB

Leitsatz

Leitsatz:

1. Nach vollständigem Abschluss der Instanz (hier Beschwerdeverfahren) ist das Ablehnungsgesuch gegen einen an der Entscheidung beteiligten Richter unzulässig.

2. Das Ablehnungsgesuch wird nicht dadurch zulässig, dass es mit einer unzulässigen Anhörungsrüge verbunden wird, die auf eine Selbstkorrektur der Entscheidung durch den erkennenden Senat abzielt.

Fundstelle(n):
AAAAG-39369

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