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LSG Hessen Urteil v. - L 3 U 253/15

Die Beteiligten streiten über die Anerkennung einer Lendenwirbelsäulenerkrankung als Berufskrankheit nach Nr. 2108 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV).

Fundstelle(n):
JAAAG-39392

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