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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 9 SO 317/16

Die Klägerin begehrt von der Beklagten (noch) die Erstattung weiterer von ihr im Rahmen der stationären Krankenhausbehandlung aufgewandter Kosten im Zeitraum vom 11.07.2012 bis 13.08.2012 in Höhe von 6.823,55 Euro.

Fundstelle(n):
BAAAG-39399

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