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BGH Urteil v. - I ZR 154/15

Gesetze: Art 7 EUGrdRCh, Art 17 Abs 2 EUGrdRCh, Art 6 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 19a UrhG, § 94 UrhG, § 97 Abs 2 S 1 UrhG

Urheberrechtsverletzung über einen Internetanschluss: Reichweite der sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers zur Nutzung des Anschlusses durch andere Personen; Zumutbarkeit der Dokumentation der Internetnutzung des Ehegatten - Afterlife

Leitsatz

Afterlife

1. Bei der Bestimmung der Reichweite der dem Inhaber eines Internetanschlusses im Falle einer über seinen Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzung obliegenden sekundären Darlegungslast zur Nutzung des Anschlusses durch andere Personen sind auf Seiten des Urheberrechtsinhabers die Eigentumsgrundrechte gemäß Art. 17 Abs. 2 EU-Grundrechtecharta und Art. 14 Abs. 1 GG zu berücksichtigen. Handelt es sich bei den Personen, die den Anschluss mitgenutzt haben, um den Ehegatten oder Familienangehörige, so wirkt zugunsten des Anschlussinhabers der grundrechtliche Schutz von Ehe und Familie (Art. 7 EU-Grundrechtecharta, Art. 6 Abs. 1 GG).

2. Dem Inhaber eines privaten Internetanschlusses ist es regelmäßig nicht zumutbar, die Internetnutzung seines Ehegatten einer Dokumentation zu unterwerfen, um im gerichtlichen Verfahren seine täterschaftliche Haftung abwenden zu können. Ebenfalls unzumutbar ist es regelmäßig, dem Anschlussinhaber die Untersuchung des Computers seines Ehegatten im Hinblick auf die Existenz von Filesharing-Software abzuverlangen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:061016UIZR154.15.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 577 Nr. 11
NJW 2017 S. 1961 Nr. 27
WM 2017 S. 1268 Nr. 26
ZIP 2017 S. 1245 Nr. 25
PAAAG-39513

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