Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei fehlenden Programmierunterlagen; "30/70-Methode" als Schätzungsmethode
Leitsatz
1. Besteht grundsätzlich eine Manipulationsmöglichkeit der Registrierkasse und können keine Programmierunterlagen vorgelegt werden, ist es Aufgabe des Steuerpflichtigen, anhand geeigneter (Ersatz )Unterlagen, ggf. unter Hilfestellung des Kassenherstellers, darzulegen, wie die Kasse programmiert worden ist.
2. Die sog. "30/70-Methode" ist grundsätzlich eine geeignete Schätzungsmethode, die auf betriebsinternen Daten aufbaut.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:B.110117.XB104.16.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 561 Nr. 5 PStR 2017 S. 131 Nr. 6 StuB-Bilanzreport Nr. 7/2017 S. 286 DAAAG-39556