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OFD Niedersachsen - S 2241a - 96 - St 222/St 221

Umfang des Kapitalkontos i. S. d. § 15a Abs. 1 EStG Regelungen zu den Mehrkontenmodellen

Bezug: BStBl 2009 II, 272

I. Allgemeines:

Der , BStBl 1992 II, 167, entschieden, dass bei der Ermittlung des Kapitalkontos i. S. d. § 15a Abs. 1 EStG das – positive und negative – Sonderbetriebsvermögen außer Betracht zu lassen ist. Das Kapitalkonto i. S. d. § 15a Abs. 1 EStG setzt sich aus dem Kapitalkonto des Gesellschafters in der Steuerbilanz der Gesellschaft und dem Mehr- oder Minderkapital aus einer etwaigen positiven oder negativen Ergänzungsbilanz des Gesellschafters zusammen, vgl. ESt-Kartei ND § 15a EStG Nr. 1 m. w. H. und BStBl 1997 I, 627 (Anhang 29 II EStH 2015). Die zum Sonderbetriebsvermögen I des Gesellschafters gehörende Darlehensforderung ist nicht in das Kapitalkonto i. S. d. § 15a Abs. 1 EStG einzubeziehen; das Sonderbetriebsvermögen bleibt somit für das Verlustausgleichsvolumen i. S. d. § 15a Abs. 1 EStG ohne Bedeutung, vgl. , BStBl 1999 II, 163.

In der Regel werden in der Gesamthandsbilanz der Gesellschaft mehrere Kapitalkonten mit unterschiedlichen Bezeichnungen geführt. Dabei ist zwischen Kapitalkonten i. S. d. § 15a Abs. 1 EStG (Eigenkapital) und Darlehnskonten der Gesellschafter (Fremdkapital) zu unterscheiden. Diese Unterscheidung hat beim beschränkt haftenden Gesellschafter Auswirkungen auf den Umfang seines Kap...

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