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BGH Urteil v. - I ZR 117/15

Gesetze: Art 1 Abs 1 Buchst a EURL 13/2010, Art 1 Abs 1 Buchst b EURL 13/2010, § 5 Abs 2 S 1 Halbs 2 Pkw-EnVKV, § 4 Nr 11 UWG, Art 267 AEUV

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste: Betreiben eines audiovisuellen Mediendienstes - YouTube-Werbekanal

Leitsatz

YouTube-Werbekanal

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung des Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (ABl. Nr. L 95 vom ) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Betreibt derjenige, der bei dem Internetdienst YouTube einen Videokanal unterhält, von dem Internetnutzer kurze Werbevideos für Modelle neuer Personenkraftwagen abrufen können, einen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von Art. 1 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2010/13/EU?

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:120117BIZR117.15.0

Fundstelle(n):
DAAAG-39637

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