Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Misslingen der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes per Telefax aufgrund einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts
Leitsatz
Gelingt es einem Prozessbevollmächtigten infolge einer technischen Störung des Empfangsgeräts des Gerichts nicht, einen fristwahrenden Schriftsatz per Telefax zu übermitteln, ist er nicht gehalten, eine dem Pressesprecher des Gerichts zugewiesene Telefaxnummer ausfindig zu machen und den Schriftsatz zur Fristwahrung an diese Nummer zu versenden.
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Fundstelle(n): DB 2017 S. 7 Nr. 11 NJW-RR 2017 S. 629 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 37/2017 S. 2816 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2017 S. 879 RAAAG-39693