Architektenvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über ein Selbsteintrittsrecht des Architekten bei Schäden am Bauwerk
Leitsatz
Die von einem Architekten als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte Vertragsbestimmung in einem Architektenvertrag:
"Wird der Architekt wegen eines Schadens am Bauwerk auf Schadensersatz in Geld in Anspruch genommen, kann er vom Bauherrn verlangen, dass ihm die Beseitigung des Schadens übertragen wird."
ist wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Abgrenzung zu , BauR 1981, 395).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): NJW 2017 S. 1669 Nr. 23 ZIP 2018 S. 32 Nr. 1 FAAAG-39739