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BAG Urteil v. - 4 AZR 793/07

Gesetze: TVG § 1, TVG § 3, TVG § 4 Abs. 1, BGB § 133, BGB § 157, BGB § 613a, BGB § 305c, EGBGB Art. 229 § 5, GG Art. 20 Abs. 3

Auslegung einer nach dem einzelvertraglich vereinbarten Bezugnahmeklausel; Verbandsaustritt des Arbeitgebers; Vertrauensschutz

Leitsatz

Eine nach dem einzelvertraglich vereinbarte dynamische Bezugnahme auf einen bestimmten Tarifvertrag ist jedenfalls dann, wenn eine Tarifgebundenheit des Arbeitgebers an den im Arbeitsvertrag genannten Tarifvertrag nicht in einer für den Arbeitnehmer erkennbaren Weise zur auflösenden Bedingung der Vereinbarung gemacht worden ist, eine konstitutive Verweisungsklausel, die durch einen Verbandsaustritt des Arbeitgebers oder einen sonstigen Wegfall seiner Tarifgebundenheit nicht berührt wird („unbedingte zeitdynamische Verweisung”; Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, vergleiche , BAGE 122, 74).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 2457 Nr. 45
BB 2009 S. 1022 Nr. 19
DB 2009 S. 962 Nr. 18
NWB-Eilnachricht Nr. 52/2008 S. 4893
StuB-Bilanzreport Nr. 12/2009 S. 478
NAAAG-40003

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