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BAG Urteil v. - 3 AZR 582/15

Gesetze: § 1 BetrAVG, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 779 BGB

Betriebliche Altersversorgung - Änderungsvereinbarung - AGB-Kontrolle - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Schadensersatz

Leitsatz

1. Berühmt sich der Arbeitgeber als Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Vorfeld einer Vertragsänderung im Hinblick auf die geänderten Vertragsbedingungen einer Rechtsposition, ist die Änderung am Leitbild des § 779 BGB zu messen.

2. Mit dem von gegenseitigem Nachgeben geprägten Leitbild des § 779 BGB ist eine unangemessen benachteiligende einseitige Festsetzung der Vertragsbedingungen unvereinbar.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:151116.U.3AZR582.15.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 691 Nr. 12
DB 2017 S. 7 Nr. 11
NJW 2017 S. 10 Nr. 17
ZIP 2017 S. 744 Nr. 15
HAAAG-40044

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