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BGH Urteil v. - V ZR 124/16

Gesetze: § 14 Nr 4 Halbs 2 WoEigG, § 21 Abs 5 Nr 2 WoEigG, § 249 Abs 2 S 1 BGB

Wohnungseigentum: Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum; Abrechnung der Reparaturkosten eines Wohnungseigentümers bei Beseitigung des Schadens in Eigenarbeit

Leitsatz

1. Unterscheidet die Gemeinschaftsordnung begrifflich zwischen Instandhaltung und Instandsetzung von Bauteilen, die zum Gemeinschaftseigentum gehören, und weist sie nur die Pflicht zu deren Instandhaltung einem Sondereigentümer zu, ist die Instandsetzung im Zweifel Sache der Gemeinschaft.

2. Ein Wohnungseigentümer kann den Schaden, der ihm nach § 14 Nr. 4 Halbsatz 2 WEG zu ersetzen ist, fiktiv in Höhe des Nettobetrags der Reparaturkosten abrechnen, wenn er ihn in Eigenarbeit beseitigt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:091216UVZR124.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2017 S. 8 Nr. 13
NJW-RR 2017 S. 527 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 13/2017 S. 919
MAAAG-40051

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