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BGH Urteil v. - IX ZR 67/16

Gesetze: Art 15 Abs 1 Buchst c VollstrZustÜbk 2007

Verbrauchergerichtsstand: Vorliegen eines Kapitalanlagevertrags zu nichtberuflichen und nichtgewerblichen Zwecken; Erforderlichkeit der Kausalität zwischen der auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichteten Tätigkeit des Unternehmers und dem Vertragsschluss; Übergang des Vertragsverhältnisses auf einen Dritten

Leitsatz

1. Für die Frage, ob eine natürliche Person einen Kapitalanlagevertrag zu nichtberuflichen und nichtgewerblichen Zwecken schließt, spielt die Herkunft des Kapitals grundsätzlich keine Rolle.

2. Der spätere Vertragsschluss zwischen Verbraucher und Unternehmer muss durch die auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichtete Tätigkeit des Unternehmers nicht motiviert worden sein.

3. Ein Verbraucher verliert den Verbrauchergerichtsstand nicht dadurch, dass das Vertragsverhältnis auf Seiten seines Vertragspartners nach Vertragsschluss auf einen Dritten übergeht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:090217UIXZR67.16.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 641 Nr. 12
DB 2017 S. 660 Nr. 12
RIW 2017 S. 448 Nr. 7
WM 2017 S. 565 Nr. 12
ZIP 2017 S. 21 Nr. 11
ZIP 2017 S. 985 Nr. 20
QAAAG-40054

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