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Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG)
1. Adressatenkreis
Diese Verfügung richtet sich an die Bearbeiter in den Veranlagungs- und Rechtsbehelfsstellen der Finanzämter im Bereich des Bayerischen Landesamts für Steuern.
2. Allgemeines
Aufwendungen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen können als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) berücksichtigt werden, soweit sie nicht aus dem Nachlass bestritten werden können und auch nicht durch Ersatzleistungen gedeckt sind. Für den Abzug von Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung sind insbesondere die nachfolgenden Voraussetzungen zu beachten.
2.1. Zwangsläufigkeit aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen
Außergewöhnliche Belastungen liegen nur vor, wenn sich der Steuerpflichtige den Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann (§ 33 Abs. 2 Satz 1 EStG).
Trägt der Steuerpflichtige die Beerdigungskosten eines nahen Angehörigen kann aus Vereinfachungsgründen davon ausgegangen werden, dass in der Regel eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen vorliegt.
Bei anderen Personen hat der Steuerpflichtige die Zwangsläufigkeit aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Hierbei ist zu beachten, dass der Er...BStBl 1988 II S. 130