Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung für das Zurverfügungstellen von Kabelkanalanlagen für die Verlegung von Breitbandkabeln: Ermittlung des sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergebenden Entgelts - Kabelkanalanlagen
Leitsatz
Kabelkanalanlagen
Für die Ermittlung des Entgelts, das sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergäbe, kann ein von der Bundesnetzagentur auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes nach Maßgabe der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung festgesetztes Entgelt für eine vergleichbare Leistung herangezogen werden.