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BGH Urteil v. - X ZR 66/14

Gesetze: § 81 PatG, §§ 81ff PatG

Patentnichtigkeitssache: Patentfähigkeit eines Futtermischwagens

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des am 31. August 2004 unter Inanspruchnahme einer deutschen Priorität aus dem Jahre 2003 angemeldeten und mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 527 678 (Streitpatents), das einen Mischer, insbesondere einen Futtermischwagen betrifft. Patentanspruch 1, auf den sich acht weitere Patentansprüche zurückbeziehen, lautet in der erteilten Fassung:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:271016UXZR66.14.0

Fundstelle(n):
JAAAG-40629

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