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BSG Urteil v. - B 2 U 16/15 R

Gesetze: § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7, § 8 Abs 1 S 2 SGB 7, § 2 Abs 1 SGB 7

Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - Abweg - Umweg - Irrtum - nicht erklärlicher Grund - eigenwirtschaftlicher Grund - Abbiegen in entgegengesetzte Richtung - Wendemanöver - objektive Beweislast

Leitsatz

Ein Beschäftigter, der sich aus unbekannten Gründen nicht auf dem direkten Weg zur Arbeitsstätte befindet, steht auch dann nicht unter Unfallversicherungsschutz, wenn er diesen Weg mit der Intention zurücklegt, die Arbeitsstätte zu erreichen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:201216UB2U1615R0

Fundstelle(n):
IAAAG-40797

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