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BFH Beschluss v. - VI R 60/14

Gesetze: EStG 2009 § 33 Abs 1, EStG 2009 § 33 Abs 2 S 1

Kein Abzug von Aufwendungen für Kfz-Motorschaden eines Behinderten als außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Reparaturaufwendungen als Folge eines verschleißbedingten Pkw-Motorschadens eines außergewöhnlich gehbehinderten Steuerpflichtigen sind keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. des § 33 Abs. 1 EStG. Sie sind bereits mit dem zusätzlichen Pauschbetrag für private Pkw-Aufwendungen abgegolten.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.190117.VIR60.14.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 571 Nr. 5
EStB 2017 S. 192 Nr. 5
HAAAG-40809

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