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BSG Urteil v. - B 11 AL 5/15 R

Gesetze: § 143a Abs 1 S 1 SGB 3 vom , § 143a Abs 1 S 4 SGB 3, § 1a Abs 1 S 1 KSchG

(Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Abfindung nach § 1a KSchG - keine Entlassungsentschädigung)

Leitsatz

Die Abfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (juris: KSchG) ist keine Entlassungsentschädigung, die den Anspruch auf Arbeitslosengeld zum Ruhen bringt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:081216UB11AL515R0

Fundstelle(n):
BAAAG-41031

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