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BAG Urteil v. - 2 AZR 431/15

Gesetze: § 1 Abs 2 S 1 KSchG

Druckkündigung nach außerdienstlicher Straftat

Leitsatz

Verweigern Beschäftigte die Arbeit, weil der Arbeitgeber einem - unberechtigten - Kündigungsverlangen nicht nachkommt, ist eine Kündigung des Betroffenen nicht als sog. "echte" Druckkündigung sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber den Druck und die dadurch drohenden wirtschaftlichen Nachteile nicht zumindest dadurch abzuwehren versucht, dass er die Beschäftigten auf die Rechtswidrigkeit der Arbeitsniederlegung hinweist und für weitere Zuwiderhandlungen arbeitsrechtliche Maßnahmen in Aussicht stellt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2016:151216.U.2AZR431.15.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1086 Nr. 19
DB 2017 S. 7 Nr. 13
DB 2017 S. 915 Nr. 16
NJW 2017 S. 10 Nr. 16
NJW 2017 S. 1342 Nr. 18
UAAAG-41149

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