Gesetze: Vorbem 3 Abs 4 S 1 RVG-VV, Vorbem 3 Abs 4 S 5 RVG-VV
Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der mehrfach angefallenen anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die einheitliche Verfahrensgebühr bei objektiver Klagehäufung
Leitsatz
Fällt die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts mehrfach an und werden die vorgerichtlich geltend gemachten Ansprüche im Wege objektiver Klagehäufung in einem einzigen gerichtlichen Verfahren verfolgt, so dass die Verfahrensgebühr nur einmal anfällt, sind alle entstandenen Geschäftsgebühren in der tatsächlichen Höhe anteilig auf die Verfahrensgebühr anzurechnen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:280217BIZB55.16.0
Fundstelle(n): DStR 2017 S. 14 Nr. 27 DStRE 2018 S. 893 Nr. 14 NJW 2017 S. 1821 Nr. 25 NJW 2017 S. 9 Nr. 15 VAAAG-41153