Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht für Inhaber von Betriebsstätten und betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen
Leitsatz
1. Wird ein Widerspruchsschreiben, das in ein elektronisches Dokument im pdf-Format umgewandelt und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, als Anlage mittels einfacher E-Mail an die zuständige Behörde übermittelt, kann ein solches Dokument dem Formerfordernis des § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO i.V.m. § 3a Abs. 2 VwVfG genügen. Die Behörde muss für schriftformersetzende Dokumente einen Zugang eröffnet haben.
2. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags im nicht privaten Bereich für Inhaber von Betriebsstätten und betrieblich genutzten Kraftfahrzeugen nach § 5 Abs. 1 und 2 Satz 1 Nr. 2 RBStV (juris: RdFunkBeitrStVtr NW) begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (wie 6 C 49.15 -).