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BMF - III C 3 - S 7359/16/10003 BStBl 2017 I S. 482

Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer seit

Durch Artikel 6 Nr. 9 i. V. m. Nr. 10 der Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften vom (BGBl 2014 I Seite 2392) wurde § 61a UStDV für nach dem gestellte Vorsteuervergütungsanträge geändert. Durch Artikel 21 Abs. 2 i. V. m. Artikel 23 Abs. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom (BGBl 2016 I Seite 1679) wurde § 61a UStDV darüber hinaus mit Wirkung zum redaktionell an die zeitgleiche Aufhebung der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung angepasst.

Auf Grund dieser Änderungen hat der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer den Vergütungsantrag seit grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

I. Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom , BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das , BStBl 2017 I S. 350, geändert worden ist, wird in Abschnitt 18.14 wie folgt geändert:

  1. Absatz 2 wird wie folgt gef...

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