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Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in
eine Personengesellschaft nach
§ 24 UmwStG;
Bilanzierungspflicht bei
Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung nach
§ 4 Abs. 3 EStG ermitteln;
Zurückbehaltung von
Forderungen im Rahmen einer Einbringung
Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil, für den der Gewinn im Wege der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird, nach § 24 UmwStG in eine Personengesellschaft eingebracht, die ihren Gewinn ebenfalls nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, ist nach der bisherigen Verwaltungsauffassung ein Wechsel zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG erforderlich, vgl. Randnr. 24.03 des BStBl 2011 I, S. 1314 (UmwStE), R 4.5 (6) EStR 2012, H 4.5 (6) Einbringungsgewinn EStH 2015.
Der BStBl 2014 II, S. 242, jedoch entschieden, dass bei der Realteilung einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, keine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz nebst Übergangsgewinnermittlung besteht, wenn die Buchwerte fortgeführt werden und die Mitunternehmer unter Aufrechterhaltung der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung ihre berufliche Tätigkeit in Einzelpraxen weiterbetreiben. Das Urteil ist mit der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt allgemein anzuwenden.
Da eine Realteilung einer Personengesellschaft der umgekehrte Fall einer Einbringung in eine Personengesellschaft ...