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BFH Beschluss v. - IX B 126/16

Gesetze: FGO § 91a, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 119 Nr 5 , EStG 2009 § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG 2002 § 21 Abs 1 S 1 Nr 1

Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensfehler

Leitsatz

1. Die Frage, ob und wann bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei einem längerfristigen Leerstand einer Wohnung von einer Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen und wie diese darzulegen ist, ist in der Rechtsprechung des BFH geklärt.

2. Die Rüge des Revisionsgrundes der Verletzung der Öffentlichkeit ist nur dann schlüssig erhoben, wenn vorgetragen wird, dass die behaupteten Beschränkungen der Öffentlichkeit bereits in der mündlichen Verhandlung gerügt worden sind bzw. weshalb dies nicht möglich war.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.210217.IXB126.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 613 Nr. 5
IAAAG-41503

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