Keine Minderung des Veräußerungspreises i.S. von § 17 Abs. 2 EStG durch das privat veranlasste Versprechen, künftige Veräußerungserlöse teilweise der Ehefrau zuzuwenden
Leitsatz
Verpflichtet sich der Inhaber der Geschäftsanteile an einer Kapitalgesellschaft in einer schuldrechtlichen Vereinbarung, im Fall der Veräußerung seiner Anteile der Ehefrau 90 % des Verkaufserlöses als Ausgleich für ihre familiär bedingte berufliche Inaktivität zu zahlen, liegt darin weder eine Abspaltung der durch den Geschäftsanteil verkörperten Substanz noch eine Verfügung über einen Substanzbestandteil der Einkunftsquelle i.S. von § 17 Abs. 2 EStG.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:U.310117.IXR40.15.0
Fundstelle(n): AG 2017 S. 580 Nr. 16 BFH/NV 2017 S. 572 Nr. 5 DStZ 2017 S. 345 Nr. 10 EStB 2017 S. 192 Nr. 5 GmbHR 2017 S. 535 Nr. 10 HFR 2017 S. 390 Nr. 5 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2017 S. 483 SAAAG-41504