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Auswirkungen der Teilnahme an Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Einkommensbesteuerung - geänderte Rechtslage nach (BStBl 2016 II S. 989)
Was gilt es zu beachten?
Betroffene Personen müssen zunächst nichts veranlassen.
Wurden einem gesetzlich Krankenversicherten Kosten für zusätzliche gesundheitsfördernde Maßnahmen im Rahmen eines vom o. g. Urteil umfassten Bonusprogrammes erstattet, werden die betroffenen Personen im Laufe des Jahres 2017 eine entsprechende Papierbescheinigung von Ihrer Krankenversicherung erhalten. Diese Bescheinigung ist beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Sie ist Voraussetzung und Grundlage für eine Prüfung der Einkommensteuerfestsetzungen durch das Finanzamt. Eines Einspruchs der betroffenen Personen bedarf es hierfür nicht.
Personen, die keine solche Papierbescheinigung von ihrer Krankenversicherung erhalten, können davon ausgehen, dass die Bonusleistungen aus dem Bonusprogramm, an dem sie teilgenommen haben, von der Neuregelung nicht umfasst sind. Eine Änderung der Einkommensteuerfestsetzung kommt dann nicht in Betracht.
Rechtlicher Hintergrund
Die vom Steuerpflichtigen geleisteten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mindern (sofern die Voraussetzungen des §10 des Einkommensteuergesetzes vorliegen) als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung das steuerpflichtige Einkommen. Er...