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BFH Beschluss v. - X B 80/16

Gesetze: AO § 163, AO § 172 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, AO § 227, FGO § 115 Abs 2, FGO § 118 Abs 2, ZPO § 85 Abs 2

Billigkeitsmaßnahme bei verfrühter Klagerücknahme

Leitsatz

Die gutgläubige, aber zu vertretende Rücknahme einer Klage rechtfertigt keine sachliche Billigkeitsmaßnahme.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.080217.XB80.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 760 Nr. 6
LAAAG-41810

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