Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Mietereinbauten
Leitsatz
Ein Mieter, der an einem gemieteten Gebäude auf eigene Kosten Ausbauten, Umbauten oder Einbauten (hier: Photovoltaikanlage) vornimmt und für Zwecke seines Unternehmens nutzt, verschafft die Verfügungsmacht hieran dem Vermieter jedenfalls dann, wenn er ihm nicht nur das zivilrechtliche Eigentum überträgt, sondern auch einen unmittelbar vom Vermieter tatsächlich genutzten wirtschaftlichen Vorteil zuwendet.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.161116.VR35.16.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 768 Nr. 6 StuB-Bilanzreport Nr. 12/2017 S. 486 FAAAG-41812