Berücksichtigung der Werthaltigkeit einer Forderung bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns - Vorliegen einer verdeckten Einlage
Leitsatz
1. Besteht die Gegenleistung bei einer Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften in der Abtretung einer Forderung, kommt es grundsätzlich auf deren Werthaltigkeit im Veräußerungszeitpunkt an.
2. Werden Anteile an die nämliche Gesellschaft veräußert und dort zu eigenen Anteilen, führt eine verbilligte Veräußerung zum Vorliegen einer verdeckten Einlage.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2016:U.061216.IXR7.16.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 724 Nr. 6 DStR 2017 S. 1315 Nr. 24 DStRE 2017 S. 827 Nr. 13 GmbHR 2017 S. 768 Nr. 14 StuB-Bilanzreport Nr. 8/2017 S. 325 Ubg 2017 S. 415 Nr. 7 YAAAG-41823