Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Hinweispflicht des Gerichts bei Eingang eines unvollständigen per Telefax übermittelten Schriftsatzes am Abend des vorletzten Tages der Rechtsmittelbegründungsfrist
Leitsatz
Geht am Abend des vorletzten Tages der Rechtsmittelbegründungsfrist bei dem Rechtsmittelgericht ein unvollständig per Telefax übermittelter Schriftsatz ein, bei dem unter anderem die letzte Seite mit der Unterschrift des Prozessbevollmächtigten fehlt, gebietet es die gerichtliche Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht, den Prozessbevollmächtigten am Folgetag auf die von der Geschäftsstelle erkannte Unvollständigkeit des Schriftsatzes hinzuweisen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:210317BXZB7.15.0
Fundstelle(n): NJW 2017 S. 10 Nr. 17 NJW-RR 2017 S. 689 Nr. 11 HAAAG-42040