Architektenhonorar: Vergütungsanspruch für akquisitorische Tätigkeit
Leitsatz
Die akquisitorische Tätigkeit eines Architekten ohne vertragliche Bindung begründet einen Vergütungsanspruch nicht. Die vergütungsfreie akquisitorische Phase endet, sobald eine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Für die hiervon erfassten Leistungen kann der Architekt grundsätzlich eine Vergütung nach den Mindestsätzen der HOAI (2002) verlangen, wenn und soweit seine Leistungen von den Leistungsbildern der HOAI (2002) erfasst sind.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2017:160317UVIIZR35.14.0
Fundstelle(n): NJW 2017 S. 2344 Nr. 32 NJW 2017 S. 8 Nr. 17 NAAAG-42200