Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 1062/16 EFG 2017 S. 821 Nr. 10

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2, EStG § 8 Abs. 3

Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte der Deutschen Bahn AG als geldwerter Vorteil - Rabattfreibetrag

Leitsatz

1. Auf Fahrvergünstigungen, die die Deutsche Bahn AG Ruhestandsbeamten des Bundeseisenbahnvermögens gewährt, ist gemäß § 12 Abs. 8 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG entsprechend anwendbar.

2. Dienstleistungen der Bahn sind die Beförderung von Personen und Waren auf der Schiene, unabhängig davon, mit welcher Fahrkarte und mit welchem Tarif dies erfolgt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 821 Nr. 10
IAAAG-42232

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank