Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Herabsetzung der MdE - wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - MdE-Bewertung - verbesserte prothetische Versorgung - C-Leg-Prothese - sozialgerichtliches Verfahren - vom Tatsachengericht zu Grunde gelegter MdE-Tabellenwert - Bindung des Revisionsgerichts - MdE-Tabelle - Normierung durch Gesetzgeber - Rechtsverordnung
Leitsatz
Das Revisionsgericht ist an den vom Tatsachengericht zu Grunde gelegten MdE-Tabellenwert gebunden, wenn nicht festgestellt werden kann, dass dieser Tabellenwert offensichtlich falsch ist bzw offenkundig dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens oder des Erfahrungswissens anderer einschlägiger Wissenschaftsgebiete widerspricht.