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BFH Beschluss v. - III B 93/16

Gesetze: EStG 2009 § 32 Abs 4 S 1 Nr 1, EStG 2009 § 32 Abs 4 S 1 Nr 2, EStG 2009 § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG 2009 § 62 Abs 1, EStG 2009 § 63 Abs 1 S 1 , EStG 2009 § 63 Abs 1 S 2

Kindergeldanspruch von Eltern für ihre verheirateten behinderten Kinder

Leitsatz

1. Eltern erhalten kein Kindergeld, wenn ihr verheiratetes behindertes Kind gegenüber dem Ehegatten einen Unterhaltsanspruch hat, der für den vollständigen Unterhalt des Kindes ausreicht und kein weiterer Berücksichtigungstatbestand nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 EStG vorliegt.

2. Mangels sachlicher Änderung von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG ist auch nach Wegfall des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F. bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind über hinreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung seines persönlichen Unterhalts verfügt, der gegenüber dem Ehegatten bestehende Unterhaltsanspruch zu berücksichtigen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.150217.IIIB93.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 738 Nr. 6
DStRE 2017 S. 1113 Nr. 18
MAAAG-42475

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