Wissensprüfung bei im EDV-Bereich tätigen Autodidakten
Leitsatz
1. Ein Autodidakt, der wie ein Diplom-Informatiker oder Wirtschaftsinformatiker tätig ist, kann einen ingenieurähnlichen Beruf ausüben. Dies setzt aber voraus, dass er sich das Wissen eines Diplom-Informatikers/Wirtschaftsinformatikers in vergleichbarer Breite und Tiefe angeeignet hat. Der Nachweis dafür kann auch durch eine sog. Wissensprüfung geführt werden.
2. Kenntnisse in den Bereichen Mathematik, Statistik und Operations Research gehören zu dem für Diplom-Informatiker erforderlichen Wissen ("Hauptfächer"). Fehlende Kenntnisse eines Gebietes können nicht durch gute Kenntnisse in anderen Bereichen kompensiert werden.
3. Stellt das FG fest, dass dem Kläger Kenntnisse in den Bereichen Mathematik, Statistik und Operations Research fehlen, braucht es keine Wissensprüfung durchzuführen (Anschluss an das ).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:U.190117.IIIR3.14.0
Fundstelle(n): BB 2017 S. 2086 Nr. 36 BFH/NV 2017 S. 732 Nr. 6 DStRE 2017 S. 1031 Nr. 17 HFR 2017 S. 502 Nr. 6 WAAAG-42476