Teilweise inhaltsgleich mit - Klagebefugnis gegen einen negativen Feststellungsbescheid - Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft - Wesen der Fiktion in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG - Wertpapiere verbriefen unkörperliches Recht - Steuerumgehung
Leitsatz
1. Bei einem negativen Feststellungsbescheid sind neben der Gesellschaft nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO auch die Gesellschafter nach Nr. 4 oder Nr. 5 klagebefugt und damit zum Klageverfahren der Gesellschaft notwendig beizuladen.
2. Ein negativer Feststellungsbescheid liegt u.a. vor, wenn die Durchführung eines Feststellungsverfahrens nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO mit der Begründung verneint wird, auf Ebene der Gesellschaft fehle eine Gewinnerzielungsabsicht.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:U.190117.IVR5.16.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 755 Nr. 6 QAAAG-42478