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BFH Beschluss v. - IX B 2/17

Gesetze: FGO § 90 Abs 2, FGO § 96, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 119 Nr 3, GG Art 103 Abs 1

Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Leitsatz

Kündigt ein Prozessbeteiligter fernmündlich gegenüber dem Berichterstatter neuen Sach- und Rechtsvortrag an, erhält er vom Verzicht auf mündliche Verhandlung der Gegenseite keine Kenntnis und geht daher davon aus, vor oder in einer mündlichen Verhandlung zu einer geänderten Prozesssituation vortragen zu können, stellt sich ein ohne mündliche Verhandlung erlassenes Urteil als Überraschungsentscheidung dar und verletzt das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.230217.IXB2.17.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 746 Nr. 6
HFR 2017 S. 517 Nr. 6
BAAAG-42483

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