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BAG Urteil v. - 9 AZR 76/16

Gesetze: Art 1 Abs 1 EGRL 104/2008, Art 3 Abs 1 Buchst a EGRL 104/2008, § 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 10 Abs 1 S 1 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG, § 10 Abs 2 AÜG, § 11 Abs 1 S 2 Nr 1 AÜG, § 12 Abs 1 S 2 AÜG, § 12 Abs 2 AÜG

Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

Leitsatz

1. Die Überlassung des Alleingesellschafters und alleinigen Geschäftsführers einer Verleiher-GmbH unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des AÜG.

2. Liegt eine Verleiherlaubnis vor und überlässt der Verleiher dem Entleiher auf der Grundlage eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags Arbeitskräfte, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihm stehen, ist regelmäßig das Innenverhältnis zwischen dem Verleiher und der überlassenen Arbeitskraft, nicht aber das Außenverhältnis zum Entleiher betroffen. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine erlaubte Arbeitnehmerüberlassung müssen Rechtsfolgen grundsätzlich im Innenverhältnis eintreten.

3. Die auf einer selbstbestimmten und autonomen Auswahlentscheidung der Verleiher-GmbH beruhende "Selbstüberlassung" ihres Alleingesellschafters und alleinigen Geschäftsführers zur weisungsgebundenen Arbeitsleistung an einen Entleiher begründet ohne Hinzutreten weiterer Umstände jedenfalls dann kein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher, wenn die GmbH über eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 AÜG verfügt und als Verleiherin Dritten auch Leiharbeitnehmer im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlässt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2017:170117.U.9AZR76.16.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 947 Nr. 17
DB 2017 S. 7 Nr. 16
DStR 2017 S. 12 Nr. 18
GmbHR 2017 S. 748 Nr. 14
NJW 2017 S. 2058 Nr. 28
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2017 S. 1721
ZIP 2017 S. 31 Nr. 16
ZIP 2017 S. 836 Nr. 17
CAAAG-42850

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