(Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit von Klageänderungen im Revisionsverfahren - Sozialhilfe - Sonderrechtsnachfolge gem § 19 Abs 6 SGB 12 - kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - notwendige Beiladung des überörtlichen Sozialhilfeträgers - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Leistungserbringungsrecht - Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen iS des § 75 Abs 3 S 1 SGB 12 - Nichtigkeit von Vereinbarungen eines unzuständigen Sozialhilfeträgers - Übernahme der Vergütung nach § 75 Abs 4 SGB 12)
Leitsatz
Die sachliche Zuständigkeit für den Abschluss von sozialhilferechtlichen Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen beurteilt sich eigenständig und unabhängig von den Regelungen über die Zuständigkeit für die Erbringung von Leistungen.