Selbstentscheidung über ein Ablehnungsgesuch - Schlüssige Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Leitsatz
1. Eine Nichtzulassungsbeschwerde kann grundsätzlich nicht auf die rechtswidrige Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs gestützt werden; anders ist dies lediglich dann, wenn ein Befangenheitsgesuch aus nicht nur fehlerhaften, sondern willkürlichen und/oder greifbar gesetzwidrigen Erwägungen heraus abgelehnt worden ist.
2. Ist das Ablehnungsgesuch (wegen Rechtsmissbrauchs oder aus anderen Gründen) offensichtlich unzulässig, kann es in den Gründen der Hauptsacheentscheidung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters zurückgewiesen werden.
3. Ein "Einlassen" i.S. des § 43 ZPO liegt bereits vor, wenn sich der Kläger in einem Schriftsatz zu dem Ergebnis eines vom FG anberaumten Erörterungstermins äußert.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2017:B.020317.XIB81.16.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2017 S. 748 Nr. 6 YAAAG-42954