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BFH Beschluss v. - III B 66/16

Gesetze: FGO § 68, FGO § 115 Abs 2 Nr 2

Begriff des Ersetzens i.S. des § 68 Satz 1 FGO - Divergenzentscheidung

Leitsatz

1. Der Begriff des "Ersetzens" i.S. des § 68 Satz 1 FGO ist weit auszulegen und erfasst daher auch den Fall, dass der neue Bescheid unter partiell-inhaltlicher Umgestaltung den ursprünglichen Bescheid in seinem Regelungsgehalt mit aufnimmt.

2. Eine Entscheidung im Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde stellt keine mögliche Divergenzentscheidung dar.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2017:B.080217.IIIB66.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2017 S. 743 Nr. 6
IAAAG-42955

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