Gestellung von Vereinsmitgliedern - Arbeitnehmerüberlassung
Leitsatz
Eine Überlassung von Arbeitnehmern iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG liegt auch dann vor, wenn ein Verein im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit ein Mitglied durch Gestellungsvertrag an ein Unternehmen überlasst, damit es bei diesem eine weisungsabhängige Tätigkeit gegen Entgelt verrichtet, und es aufgrund seiner Arbeitsleistung ähnlich einem Arbeitnehmer sozial geschützt ist.
Fundstelle(n): BB 2017 S. 1011 Nr. 18 BB 2017 S. 1081 Nr. 19 BB 2017 S. 1280 Nr. 22 BB 2017 S. 499 Nr. 9 DB 2017 S. 15 Nr. 9 DB 2017 S. 6 Nr. 17 DStR 2017 S. 12 Nr. 9 RIW 2017 S. 535 Nr. 8 ZIP 2017 S. 984 Nr. 20 PAAAG-43352