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BGH Beschluss v. - XII ZB 567/16

Gesetze: § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltspflichten des Anwalts bei durch ein Gericht eröffneter Möglichkeit der Weiterleitung von Schriftstücken an das zuständige Gericht

Leitsatz

Eröffnet ein Gericht die Möglichkeit der Weiterleitung von Schriftstücken an das zuständige Gericht, so genügt der Anwalt seinen Sorgfaltspflichten bereits dann, wenn er einen fristgebundenen Schriftsatz so rechtzeitig abgibt, dass er einen fristgemäßen Eingang beim zuständigen Gericht mit Sicherheit erwarten darf (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom , IX ZB 56/05, AnwBl 2006, 491 und vom , I ZB 2/61, VersR 1961, 923).

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:290317BXIIZB567.16.0

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 961 Nr. 18
NJW 2017 S. 8 Nr. 20
NJW-RR 2017 S. 687 Nr. 11
QAAAG-43424

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