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BSG Urteil v. - B 14 AS 58/15 R

Gesetze: § 22 Abs 6 S 1 SGB 2, § 22 Abs 6 S 2 SGB 2, § 24 Abs 3 S 1 Nr 1 SGB 2, § 54 Abs 1 SGG, § 54 Abs 4 SGG, § 99 Abs 3 Nr 2 SGG, § 112 Abs 2 S 2 SGG, § 112 Abs 3 SGG

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzugskosten - Kosten für Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses sowie Postnachsendeauftrag - sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage - fehlender Hinweis des Gerichts auf Notwenigkeit der Umstellung auf bezifferte kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Verfahrensmangel

Leitsatz

1. Zu den einmalig durch die besondere Bedarfslage "Umzug" verursachten Kosten gehören heutzutage auch die Kosten für die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses sowie die Kosten für einen Nachsendeantrag.

2. Die nicht näher konkretisierte Verpflichtungsklage ist nicht als unzulässig abzuweisen, wenn das Gericht verfahrensfehlerhaft den ihm obliegenden Hinweis unterlässt, auf eine bezifferte Leistungsklage umzustellen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:100816UB14AS5815R0

Fundstelle(n):
EAAAG-43441

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