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BVerwG Urteil v. - 1 C 27/16

Gesetze: § 11 AufenthG, § 11 Abs 3 S 1 AufenthG, § 53 AufenthG, Art 11 Abs 2 EGRL 115/2008, Art 13 EGRL 115/2008, Art 8 MRK, Art 2 Abs 1 GG, Art 6 GG, § 113 VwGO, § 114 VwGO, § 121 VwGO, § 142 Abs 1 VwGO

Ermessen der Ausländerbehörde bei der Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 AufenthG

Leitsatz

Die Ausländerbehörde hat bei der Befristung des mit einer Ausweisung verbundenen gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots seit Inkrafttreten des § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung vom (BGBl. I S. 1386) über die Länge der Frist nach Ermessen zu entscheiden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2017:220217U1C27.16.0

Fundstelle(n):
HAAAG-43453

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