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LSG Hessen Beschluss v. - L 8 KR 4/15

Die Beteiligten streiten über die Erstattung des sog. Herstellerrabatts gemäß § 130a Abs. 1 S. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in Höhe von 1.374.778,07 € zzgl. Zinsen.

Fundstelle(n):
XAAAG-43491

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