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BGH Beschluss v. - IX ZB 19/16

Gesetze: Art 34 Nr 1 VollstrZustÜbk 2007

Anerkennung einer ausländischen Entscheidung: Verstoß gegen den ordre public bei Berücksichtigung einer negativen Beweisregel

Leitsatz

Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung, die auf einer ausführlichen Beweisaufnahme und Beweiswürdigung beruht, widerspricht nicht deshalb dem ordre public, weil die ausländische Entscheidung auch eine negative Beweisregel berücksichtigt, dass die Aussage einer Partei zu ihren eigenen Gunsten keinen Beweis bilde.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:060417BIXZB19.16.0

Fundstelle(n):
RIW 2017 S. 533 Nr. 8
WM 2017 S. 874 Nr. 18
ZIP 2017 S. 1639 Nr. 34
ZIP 2017 S. 33 Nr. 17
EAAAG-43522

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