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BGH Beschluss v. - VI ZB 34/16

Gesetze: § 78 Abs 1 ZPO, § 130 Nr 6 ZPO, § 520 Abs 5 ZPO

Ordnungsgemäße Berufungsbegründung durch einen Rechtsanwalt: Verantwortungsübernahme für den von einem Dritten gefertigten Schriftsatz bei distanzierendem Hinweis

Leitsatz

Eine Berufung ist nicht ordnungsgemäß durch einen Anwalt begründet, wenn dieser eine von einem Dritten entworfene Berufungsbegründung unterzeichnet, dabei jedoch durch einen distanzierenden Zusatz deutlich macht, dass er nicht die volle Verantwortung für den gesamten Inhalt des Schriftsatzes übernimmt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2017:140317BVIZB34.16.0

Fundstelle(n):
DB 2017 S. 2353 Nr. 40
DB 2017 S. 6 Nr. 18
NJW-RR 2017 S. 686 Nr. 11
LAAAG-43618

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