Verlängerung einer bereits abgelaufenen Rechtsmittelbegründungsfrist
Leitsatz
Die Verlängerung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels durch den Vorsitzenden des Rechtsmittelgerichts ist nicht wirksam, wenn im Zeitpunkt des Eingangs des Verlängerungsantrags die Frist zur Rechtsmittelbegründung bereits abgelaufen war (im Anschluss an Senatsbeschluss vom , XII ZB 140/05, FamRZ 2006, 190 und vom , XII ZB 184/95, FamRZ 1996, 543; , BGHZ 116, 377 = NJW 1992, 842 und , NJW 2009, 1149).